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   OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11   

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https://dejure.org/2012,88005
OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11 (https://dejure.org/2012,88005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2012 - 34 U 95/11 (https://dejure.org/2012,88005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 34 U 95/11 (https://dejure.org/2012,88005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzbegehren wegen arglistiger Täuschung über zu erwartende Mieterträge auf Grundlage einer "Musterrentabilitätsrechung" im Zusammenhang mit einem finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung; Aufklärungspflicht des Darlehensgebers über geflossene Provisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11
    In Bezug auf Finanzierungsmakler hat der BGH eine Aufklärungspflicht über Finanzierungsvermittlungsprovisionen verneint (BGH WM 2010, 2069).

    Die vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vom 19.12.2000 -XI ZR 349/99-, WM 2001, 297; vom 21.09.2010 -XI ZR 232/09-, WM 2010, 2069) bejahen eine Offenbarungspflicht auch nur in den Fällen, in denen ein Vermögensverwalter schon vom Anleger eine Vergütung erhielt und letzterer daher nicht damit rechnen musste, dass sich der Verwalter auch noch von der Bank eine Provision zahlen lassen würde.

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11
    Dazu weist der Kläger indes zu Recht darauf hin, dass der Eintritt der Verjährung für jede Pflichtverletzung gesondert zu laufen beginnt (BGH NJW 2008, 506).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11
    Denn der Bundesgerichtshof (vgl. nur BGH WM 2008, 1260) hält es für eine Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen bereits für ausreichend, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist.
  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11
    Die vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vom 19.12.2000 -XI ZR 349/99-, WM 2001, 297; vom 21.09.2010 -XI ZR 232/09-, WM 2010, 2069) bejahen eine Offenbarungspflicht auch nur in den Fällen, in denen ein Vermögensverwalter schon vom Anleger eine Vergütung erhielt und letzterer daher nicht damit rechnen musste, dass sich der Verwalter auch noch von der Bank eine Provision zahlen lassen würde.
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11
    Denn diese wären dann als freie, nicht bankengebundene Anlageberater aufgetreten, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 15.04.2010 -III ZR 196/09-, WM 2010, 885; BGH vom 03.03.2011 -III ZR 170/10-, WM 2011, 640) gerade nicht ungefragt über die von ihnen erzielten Provisionen aufzuklären haben.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11
    Eine weitere Berichtwelle ging dann nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2006 -XI ZR 6/04- durch die Medien, in der zugunsten der Anleger eine Beweiserleichterung bei einem institutionalisierten Zusammenwirken zwischen Verkäufer/Vermittler und der finanzierenden Bank bejaht wurde.
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2012 - 34 U 95/11
    Denn diese wären dann als freie, nicht bankengebundene Anlageberater aufgetreten, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 15.04.2010 -III ZR 196/09-, WM 2010, 885; BGH vom 03.03.2011 -III ZR 170/10-, WM 2011, 640) gerade nicht ungefragt über die von ihnen erzielten Provisionen aufzuklären haben.
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